Alles anzeigenWenn die Verhältnismäßigkeit des Verbotes nicht gegeben ist und es trotzdem aufgestellt wird, dann ist das meiner Meinung diskriminierend.
Wenn die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist, dann ist diese Allgemeinverfügung (ein Verwaltungsakt) nicht diskriminierend sondern rechtswidrig. Nach deutschem Verwaltungsrecht sind rechtswidrige Verwaltungsakte aber trotzdem wirksam (Unrechtsstaat!!!1111elf), solange sie nicht offensichtlich nichtig sind und müssen zwecks Rechtssicherheit erst durch den belasteten Empfänger via Rechtsmittel (Anfechtungsklage etc.) beseitigt werden oder von der Verwaltung zurückgenommen werden.
Heißt: Selbst wenn die Maßnahme der Stadt nicht verhältnismäßig und damit rechtswidrig ist, muss sich erstmal jemand dagegen wehren.
Und bei allem Verständnis für die Einschränkungen im Sinne der allgemeinen Gesundheit muss man auch sehen, dass zu Gesundheit noch weit mehr gehört, als nur Virenfrei zu sein. Ich empfinde eine Gesellschaft als gestört, ja sogar als krank, wenn Sie vergisst worum es eigentlich im Leben geht, nämlich um das Glücklich sein und das andere Glücklich machen.
Es geht nicht um die Frage, was zu einem Leben dazu gehört, sondern um eine Abwägung von Grundrechten gegenüber Rechtsgüterschutz.
Geschützt werden soll mittels der Corona-Schutzverordnung das Rechtsgut des Lebens und der Gesundheit, die durch die benannte Gefahr (Dichte Menschenansammlungen unter Alkoholeinfluss) und damit als Bestandteil der öffentlichen Sicherheit durchaus konkret gefährdet ist.
Also wägst du hier die konkrete Gefahr für die Rechtsordnung und damit den Schutz von Leben und Gesundheit gegenüber dem Glücklichsein durch ein paar Bierchen beim zusammensein in der Altstadt während des Fussballs ab.
Joa. Seh ich etwas anders, hätte stattdessen noch den Eingriff in die Arbeitsfreiheit der Gastwirte angebracht, aber das will ich gar nicht weiter bewerten. Vor dem Hintergrund der Gefahr sehe ich solch eine Maßnahme aus Sicht der Stadt aber grundsätzlich als absolut nachvollziehbar an. Vielleicht wäre auch eine etwas geringfügigere Maßnahme möglich gewesen, aber darüber lässt sich letztlich diskutieren.
Was ich nur zum kotzen finde ist, dass der Fussball durch seine Sonderrolle erst wieder eine solche Maßnahme und damit Einschränkung anderer notwendig macht.
Mit deinen Argumenten störst du die ungezügelte Diskussion. Wo sind wir denn hier?