Alles rund um die schönste Stadt am Rhein

  • (...)"Meinen größten Respekt habe ich natürlich vor Leuten die sich im Stadtrat

    engagieren. Ohne die und deren Einsatz für eine geringe Aufwandsentschädigung

    würde es eben nicht gehen."(...).


    Das unterschreibe ich sofort.

    Ich mag Amateure. Denn sie tun es aus Liebe.

  • Ja, Streiks tun manchmal weh und vielleicht trifft es auch die Falschen, aktuell die Kunden der Verkehrsbetriebe oder die Kunden der Stadtverwaltungen und nicht die Entscheider.


    Letztendlich ist das aber deutlich Komplexer wer überhaupt wofür streikt, als hier dargestellt wird. Aktuell wird der öffentliche Dienst in Kommunen und im Bund bestreikt. Nicht davon betroffen ist der öffentliche Dienst der Länder, da diese schon länger nicht mehr dieser Tarifgemeinschaft angehören. (Nur so als Hinweis, deshalb macht es auch wenig Sinn, wenn die Fahrer:innen der NRW MInister:innen streiken würden, denn die bekämen kein Streikgeld, wenn sie denn überhaupt einer Gewerkschaft angehören.) Das bedeutet auf der anderen Seite, wenn die Verhandlungen für Kommunen und Bund durch sind, müssen die Länder sehen, ob und wie die Ergebnisse übernommen werden, da auch die Laufzeit dieser Vereinbarungen bald endet.


    Aus sehr verlässlicher Quelle weiss ich, dass man in der letzten NRW Landesregierung sehr froh war, dass der letzte Abschluss für die Tarifbeschäftigten der Landesverwaltung NRW und die Übernahme des Ergebnisses für die Landesbeamten in NRW noch vor der Coronapandemie war. Da mit der Coronapandemie auch eine deutliche Preissteigerung kam, hätte sich das sicherlich schon da deutlich auf die Verhandlungsergebnisse in NRW ausgewirkt.


    Dazu hat die Landesverwaltung in NRW ein Nachwuchsproblem. Zum einen gibt es das demografische Problem, dass viele Beschäftigte bald in den Ruhestand gehen, auf der anderen Seite gibt es das Nachwuchsproblem, was diese Abgänge nicht kompensiert. Dazu kommen immer neue Aufgaben, die sich die Politik ausdenkt. Zu stark waren die Sparkurse im öffentlichen Dienst der letzten Jahre, um das auffangen zu können. In der Politik wird zu sehr auf Sicht gefahren, als dass man die Zukunftsprobleme sehen möchte. Offensichtlich ist dazu die Bezahlung und Arbeit im öffentlichen Dienst nicht so attraktiv, dass man selbst für die freien Stellen entsprechend Personal bekommt. Dazu ist die Digitalisierung der Verwaltung eine Katastrophe, da fällt einem der Aufbau der Kommunen-Länder-Bund mit all seinen Folgen auf die Füsse (Stichwort Konnexität), Datenschutz ist dazu ein großes Problem und die Digitalisierung führt lustige Weise auch dazu, dass man vielfach wieder rechtssicherer Arbeiten muss, weil die Software keine Bearbeitungsschritte "vergisst", wo man bisher vielleicht Personal eingespart hat.


    Noch eine Perle zum Schluss, von der angedachten Attraktivitätsoffensive für die Landesbeschäftigten der letzten Landesregierung in NRW ist das Langszeitarbeitskonto (§14a AZVO NRW) übergeblieben. Das ist das Angebot, einmalig Überstunden und Resturlaub auf ein Langzeitarbeitskonto "einzuzahlen" und statt der 41 Stunden (als Beispiel bei den normalen Landesbeamten, ohne Beeinträchtigungen, ohne Teilzeit) nun bis zu 44 Stunden bei selben Gehalt zu arbeiten und die bis zu 3 Stunden ebenfalls anzusparen (max 2132h!), um diese dann in möglichst großen Stücken irgendwann abzubummeln. Allerdings darf man deswegen nicht früher in den Ruhestand gehen (aha!). Auch hier wird das Problem Mehrarbeit durch Arbeitsverdichtung gnadenlos in die Zukunft geschoben, darf sich dann wer anders irgendwann mit rumärgern. Ich erwähne noch mal den Begriff Attraktivitätsoffensive :DD

    „Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern“ - Thomas de Maizière

  • Wenn sich Abgeordnete in Parlamenten klamm heimlich kaum wahrnehmbar und stillschweigend hingenommen von den Bürgern die Diäten einstimmig ohne Grund erhöhen (eigentlich bekommen die schon viel zu viel Geld für das was sie leisten) geht es leiser zu als bei öffentlichen Streiks derjenigen, die wirklich mehr Geld verdient hätten aufgrund ihrer Leistung für die Gesellschaft.

    Und wieder mal Schwachsinn! In welchem deutschen Parlament wurden denn die Abgeordneten-Diäten klammheimlich erhöht? Kannst du ein einziges Beispiel nennen und belegen oder hast du wieder mal Blödsinn rausgehauen, für den du dich eigentlich entschuldigen müsstest?

    Im Posting von AlexR steht ja trotzdem nichts falsches. Lies es dir noch Mal in Ruhe durch.....

    Man muss den rotation2013 einfach laufen lassen. Der geht bei mir als bellender bissiger Hund durch, der in einem selbst gezimmerten ideologischen Zwinger leben muss.


    Meine Frage, ob du deine albernen Vorwürfe irgendwie belegen kannst, ist damit mit "NEIN" beantwortet?


    Das geht dann bei mir mal als Geseier eines alten sabbernden Trottels durch.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Das automatische Erhöhungsverfahren wurde 2016 eingeführt. Seither muss der Bundestag nur einmal zu Beginn der Legislaturperiode beschließen, an dem Automatismus festzuhalten. Eine neue Debatte im Bundestag oder eine Abstimmung darüber ist nicht nötig.


    rotation2013, denke doch mal darüber nach, ob das wirklich Schwachsinn vom AlexR ist.

  • Das automatische Erhöhungsverfahren wurde 2016 eingeführt. Seither muss der Bundestag nur einmal zu Beginn der Legislaturperiode beschließen, an dem Automatismus festzuhalten. Eine neue Debatte im Bundestag oder eine Abstimmung darüber ist nicht nötig.


    rotation2013, denke doch mal darüber nach, ob das wirklich Schwachsinn vom AlexR ist.

    Der Bundestag muss immer noch beschließen und es muss also noch immer auch einmal abgestimmt werden. Und das ganze ist transparent und nicht geheim.


    Ich will damit überhaupt nicht sagen, dass ich das Verfahren optimal finde. Es handelt sich ja sowieso um ein Thema, bei dem es berechtigte Kritik aus verschiedenen Richtungen gibt. Jede Lösung kann nur ein Kompromiss sein.


    Über Schwachsinn zuviel nachzudenken widerstrebt mir. Von Mr. Tausenbeiträgeprotag will ich mir nicht die Zeit rauben lassen.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Der Bundestag muss immer noch beschließen und es muss also noch immer auch einmal abgestimmt werden. Und das ganze ist transparent und nicht geheim.

    Den Satz habe ich aus dem Berliner Kurier. Dann scheint der Journalist schlecht recherchiert zu haben oder du.

    Da steht einerseits, der Bundestag müsse einmal zu Beginn der Legislatur beschließen. Anderseits solle keine Abstimmung notwendig sein. Das will mir nicht ganz in den Kopf.


    Ich finde auf einfachem Wege auch nichts über Beschlussfassungsverfahren im Bundestag ohne Abstimmung. Falls es aber sowas gibt: Tagesordnungen, Protokolle und Beschlüsse des Bundestages werden veröffentlicht, sind also keine Heimlichkeiten.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • (...)"Meinen größten Respekt habe ich natürlich vor Leuten die sich im Stadtrat

    engagieren. Ohne die und deren Einsatz für eine geringe Aufwandsentschädigung

    würde es eben nicht gehen."(...).


    Das unterschreibe ich sofort.

    Da fängt das gegenseitige Händewaschen spätestens an.

    Den Satz habe ich aus dem Berliner Kurier. Dann scheint der Journalist schlecht recherchiert zu haben oder du.

    Da steht einerseits, der Bundestag müsse einmal zu Beginn der Legislatur beschließen. Anderseits solle keine Abstimmung notwendig sein. Das will mir nicht ganz in den Kopf.


    Ich finde auf einfachem Wege auch nichts über Beschlussfassungsverfahren im Bundestag ohne Abstimmung. Falls es aber sowas gibt: Tagesordnungen, Protokolle und Beschlüsse des Bundestages werden veröffentlicht, sind also keine Heimlichkeiten.

    Alles gut und schön.

    Aber die Diäten passen sich der Inflation automatisch an, also auf irgend einem Index basiert.

    Die jährliche Abstimmung hierüber ist eigentlich eine Farce und beruht auf dem Verfassungsgerichtsurteil aus 1975, dass Abgeordnete ihre Diäten selbst bestimmen müssen und dies vor den Augen der Öffentlichkeit. Eine automatische Erhöhung ist daher verfassungsrechtlich verboten und wird durch die jährliche Abstimmung umgangen.

    Hat meines Wissens nach in der Pandemie sogar Vorteile gehabt, da man die Erhöhung zu dieser Zeit ausgesetzt hat.

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  • Da steht einerseits, der Bundestag müsse einmal zu Beginn der Legislatur beschließen. Anderseits solle keine Abstimmung notwendig sein. Das will mir nicht ganz in den Kopf.


    Ich finde auf einfachem Wege auch nichts über Beschlussfassungsverfahren im Bundestag ohne Abstimmung. Falls es aber sowas gibt: Tagesordnungen, Protokolle und Beschlüsse des Bundestages werden veröffentlicht, sind also keine Heimlichkeiten.

    Die jährliche Erhöhung zum 01.07. steht im Gesetz und darüber muß ein beschluß gefaßt werden. Nenne die Beschlußfassung Abstimmung. Aber das ist ja keine Abstimmung über eine Sache, in der es verschiedene Argumente gibt. Eher ein formeller Vorgang.

  • Die jährliche Erhöhung zum 01.07. steht im Gesetz und darüber muß ein beschluß gefaßt werden. Nenne die Beschlußfassung Abstimmung. Aber das ist ja keine Abstimmung über eine Sache, in der es verschiedene Argumente gibt. Eher ein formeller Vorgang.

    Das ist jetzt keine kreative Wortschöpfung von mir. "Die Beschlussfassung findet durch Abstimmung statt." ist Standard in diversen Gesetzen und Geschäftsordnungen.

    Es geht ja hier auch gar nicht darum, ob ich das Verfahren richtig finde. Zum Kotzen falsch finde ich aber, etwas als heimlich zu bezeichnen, was öffentlich passiert.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Abgeordnetenentschädigung


    Die jährliche Anpassung der Entschädigungen bedarf keines Beschlusses des Deutschen Bundsstages - die vom Bundestagspräsidenten veranlasste Veröffentlichung in einer Bundestags-Drucksache genügt:


    Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages

    (Abgeordnetengesetz - AbgG)

    § 11 Abgeordnetenentschädigung

    »(4) Die monatliche Entschädigung nach Absatz 1 wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Dieser veröffentlicht den angepassten Betrag der Entschädigung in einer Bundestagsdrucksache.«

    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__11.html



    Die jüngste dieser jährlichen Veröffentlichungen sei als Beispiel genommen und im Ausschnitt zitiert:


    Deutscher Bundestag

    Drucksache 20/1516 20. Wahlperiode

    Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages

    Bekanntmachung der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung (§ 11 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes – AbgG)

    und der fiktiven Bemessungssätze (§ 35a Absatz 2 und § 35b Absatz 2 AbgG)
    zum 1. Juli 2022

    »Das Abgeordnetengesetz (AbgG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl. I S. 326), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages und zur Anhebung des Strafrahmens des § 108e des Strafgesetzbuches vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4650) regelt in § 11 Absatz 4 das Verfahren der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung.

    Danach hat der Präsident des Statistischen Bundesamtes der Präsidentin des Deutschen Bundestages die Entwicklung des Nominallohnindexes mitzuteilen. Diese veröffentlicht danach den angepassten Betrag der Entschädigung in einer Bundestagsdrucksache. [...]

    Die Mitteilung ist mit Schreiben des Präsidenten des Statistischen Bundesamtes vom 22. März 2022 erfolgt.

    In diesem Schreiben wird die Erhöhung des Nominallohnindexes mit 3,1 Prozent beziffert. Hieraus ergeben sich mit Wirkung zum 1. Juli 2022 die folgenden Veränderungen: [...] Berlin, den 7. April 2022 Bärbel Bas«

    Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/015/2001516.pdf


    *****


    Die Beurteilung der Angemessenheit von Abgeordnetenentschädigungen sei jedem selbst überlassen, wobei allerdings auch die Beurteilungsfähigkeit selbstkritisch geprüft werden sollte. Der Erhöhungsmechanismus ist übrigens der gleiche wie der für die 25 Mio. gesetzlichen Renten.


    Bei dieser Gelegenheit: Die Rentner haben die Wahl, welche Sichtweise sie zum Geschehen einnehmen wollen. Sie könnten demnach auch – jedenfalls im Hinblick auf das eigene Portemonnaie – an hohen Tariflohnsteigerungen interessiert sein und die seltenen Störungen durch Streiks dafür einsichtig und bereitwillig in Kauf nehmen.

    "Initiation bezeichnet die Einführung eines Außenstehenden [...] in eine Gemeinschaft oder seinen Aufstieg in einen anderen persönlichen Seinszustand ..." | [Quelle: wikipedia, abgerufen am 24.05.2013] Regionalliga West, Saison 1967/68, 15. Spieltag, 12.11.1967 | Fortuna 95 - Westfalia Herne 4:0

  • Warum eigentlich kein Selbsterhöhungsmechanismus für alle?


    Jedes Jahr 3% oder alternativ ne bestimmte Summe mehr für jeden Arbeitnehmer und keiner sagt was, niemand streikt mehr. Könnte alles so einfach sein...

    Klein Erna Niveau

    Nein.

    WÄre besser als die ständigen Streiks in allen möglichen Bereichen. Das Streikrecht ist ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert. Es belastet hauptsächlich unbeteiligte Menschen. Witzigerweise werden die altmodischen Streiks besonders von den Leuten gefeiert, die sonst ständig alles Alte ändern wollen.

    Ein Automatismus in den Gehältern, zB nach bestimmten Kennziffern wie Inflation o.ä. wäre keine schlechte Idee. Leider wären dann die Gewerkschaften überflüssig. Da das bei vielen nicht gewünscht ist, wird sich das noch lange nicht ändern.

    EINMAL FORTUNA - IMMER FORTUNA !!!!!!



    --,)s

  • Das Streikrecht ist kein Relikt, sondern ein sich aus der grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit ergebendes Recht, das mutige Arbeiter ehedem erkämpft haben.


    Von den tariflichen Lohnerhöhungen, die in der Regel auch eine unterschiedliche (!) Branchen-Produktivität widerspiegeln und deshalb und aufgrund unterschiedlicher gewerkschaftlicher Kampfkraft unterschiedlich ausfallen, profitieren nicht nur die gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer selbst, welche Monat für Monat 1 Prozent ihres Brutto-Entgeltes als Gewerkschaftsbeitrag entrichten, sondern auch nicht organisierte Trittbrettfahrer und - wie aufgezeigt - z. B. mit Zeitverzug alle Bezieher gesetzlicher Renten.


    Warum richten sich bei einem Streik die Vorhaltungen an die Gewerkschaften? Ist es etwa die Solidarität mit den Arbeitgebern, welche in der streitigen Phase ebenfalls zu keiner Einigung bereit sind?


    Manchmal steht ein aktuell vermutetes eigenes Interesse im Widerspruch zum noch nicht erkannten tatsächlichen eigenem Interesse.

    "Initiation bezeichnet die Einführung eines Außenstehenden [...] in eine Gemeinschaft oder seinen Aufstieg in einen anderen persönlichen Seinszustand ..." | [Quelle: wikipedia, abgerufen am 24.05.2013] Regionalliga West, Saison 1967/68, 15. Spieltag, 12.11.1967 | Fortuna 95 - Westfalia Herne 4:0

  • Nein.

    WÄre besser als die ständigen Streiks in allen möglichen Bereichen. Das Streikrecht ist ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert. Es belastet hauptsächlich unbeteiligte Menschen. Witzigerweise werden die altmodischen Streiks besonders von den Leuten gefeiert, die sonst ständig alles Alte ändern wollen.

    Ein Automatismus in den Gehältern, zB nach bestimmten Kennziffern wie Inflation o.ä. wäre keine schlechte Idee. Leider wären dann die Gewerkschaften überflüssig. Da das bei vielen nicht gewünscht ist, wird sich das noch lange nicht ändern.

    Unfug. Gewerkschaften sind nicht nur für allgemeine Lohnerhöhungen da. Es geht auch um Ausstattung von Arbeitsplätzen, Eingruppierungen in bestimmte Lohngruppen, Mitbestimmungsrechte und vieles mehr.