Da hat wohl jeder seine eigene Wahrnehmung der Geschehnisse. Finde das alles sehr strange ...
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Also der bekommt eins aufs Fressbrett und macht dann ersteinmal ein Foto, wo der Täter seelenruhig in die Kamera grinst? Nun denn, finde ich merkwürdig.
Genau das dachte ich auch gerade.
Dazu bekam ich gestern von einem Kollegen den Link zum Presseportal mit folgendem Hinweis geschickt:
"Witzig wir saßen in der Bahn genau daneben und mehr als ein bisschen schubsen und Pöbeln war da gar nicht."
Ich finde ja, dass Schubsen und Pöbeln jetzt auch nicht sein muss, aber da hab ich schon deutlich schlimmere Sachen in der U-Bahn vor dem Spiel und nach Spielende erlebt. Da laufen so viele Psychos rum, die es nur drauf anlegen.
Dann sollte sich der Kollege aber als Zeuge bei der Polizei melden.
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Ja das sollte er, ob er es macht weiss ich nicht. Kann es ihm auch nur raten ...
Wenn der Staatsschutz ermittelt und die Polizei so schnell Bilder veröffentlich hat, dann müssen die Anschuldigungen schon gewaltig sein, dass ein Staatsanwalt so schnell die Zustimmung zur Veröffentlichung gibt.
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Ja das sollte er, ob er es macht weiss ich nicht. Kann es ihm auch nur raten ...
Wenn der Staatsschutz ermittelt und die Polizei so schnell Bilder veröffentlich hat, dann müssen die Anschuldigungen schon gewaltig sein, dass ein Staatsanwalt so schnell die Zustimmung zur Veröffentlichung gibt.
Sollte man meinen....
Frage an die Juristen:
Reichen Anschuldigungen aus oder in welcher Form muss man diese belegen bzw. glaubhaft machen?
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Manches stellt sich hinterher aber anders raus als vorher. Dieses Bild macht mich halt sehr stutzig. Man könnte auch auf die Idee kommen, daß er ein Foto gemacht hat und wurde um Löschung gebeten, er macht es nicht und dann nimmt es seinen Lauf. Mir wird immer zu schnell mit der Nazikeule geschwungen, sobald eine Person mit Migrationshintergrund beteiligt ist.
Übrigens, klickt man auf den Link, dann ist das Bild weg.
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Dazu bekam ich gestern von einem Kollegen den Link zum Presseportal mit folgendem Hinweis geschickt:
"Witzig wir saßen in der Bahn genau daneben und mehr als ein bisschen schubsen und Pöbeln war da gar nicht."
Meldet der Kollege sich denn wenigstens als Zeuge ? Und was ist mit denen, die sich " eingemischt " haben ?
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Dann hat das Spekulieren hoffentlich bald ein Ende.
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Wegen ein bisschen Pöbeleien und Schubsereien hauen die Cops für gewöhnlich keine Fahndung raus. Würde mich doch sehr wundern. Ansonsten wieder gute Arbeit hier, neben Hobbytrainern nun auch Hobbypolizisten am Start. Mal abgesehen von den übertriebenen Artikeln, sollte man die Geschichte mal ihren eigenen Verlauf nehmen lassen und darauf hoffen, dass es sich so schnell nicht wiederholt.
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Bedeutet dies, dass die Polizei bzw. der Staatsschutz die Fahndungsfotos wegen Schubsen und Pöbeln veröffentlicht hat?
Sie hat die Fahndung aufgrund der Anzeige des Opfers aufgenommen. (Und wenn es einen nationalistischen oder rassistischen Hintergrund hat, ist es dann nicht immer der Staatsschutz.)
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Bedeutet dies, dass die Polizei bzw. der Staatsschutz die Fahndungsfotos wegen Schubsen und Pöbeln veröffentlicht hat?
Sie hat die Fahndung aufgrund der Anzeige des Opfers aufgenommen. (Und wenn es einen nationalistischen oder rassistischen Hintergrund hat, ist es dann nicht immer der Staatsschutz.)
Wenn die Anzeige des Opfers ausgereicht hat die öffentliche Fahndung auszuschreiben, könnte ich mir vorstellen, dass einigen Leuten bei Polizei oder Staatsschutz nach den Informationen hier im Forum jetzt die Düse geht.
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Wieso sollte der Polizei oder dem Staatsschutz die Düse gehen?
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Wieso sollte der Polizei oder dem Staatsschutz die Düse gehen?
Wegen der öffentlichen Täterfahndung.
Die sollte doch wohl kaum angemessen sein, für ein wenig Schubsen oder Pöbeln.
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1933, unabhängig vom Ausgang dieser konkreten Sache, warum habe ich bei dir immer das Gefühl, dass du Gewalt gegen Ausländer ( in deiner Denke, dä Jong ist ja schließlich Deutscher) gerne verharmlost?
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Wieso sollte der Polizei oder dem Staatsschutz die Düse gehen?
Wegen der öffentlichen Täterfahndung.
Die sollte doch wohl kaum angemessen sein, für ein wenig Schubsen oder Pöbeln.
Was wirkkich war, wird sich allerspätestens vor Gericht herausstellen. Die Fahndung erfolgte aufgrund einer Aussage des Geschädigten und da war nicht nur von Schubsen und Pöbeln die Rede.
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es ist öffentlich gefahndet worden, weil der verdacht der gefährlichen Körperverletzung im raum steht.
Wenn sich das nicht bewahrheiten sollte hat weniger die polizei ein problem sondern viel mehr derjenige, der diese Straftat vorgetäuscht und Anzeige erstattet hat.
Um das zu beurteilen wissen wir außenstehende aber zu wenig. Also abwarten.
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es ist öffentlich gefahndet worden, weil der verdacht der gefährlichen Körperverletzung im raum steht.
Wenn sich das nicht bewahrheiten sollte hat weniger die polizei ein problem sondern viel mehr derjenige, der diese Straftat vorgetäuscht und Anzeige erstattet hat.
Um das zu beurteilen wissen wir außenstehende aber zu wenig. Also abwarten.
Also nach dem Einbrecher bei uns um die Ecke, der nachts bei ner alten Omma eingestiegen ist und sie schwer verletzt hat, wurde nicht öffentlich gefahndet, obwohl seine Fratze in der Überwachungskamera draussen gut aufgenommen wurde.
Wird hier etwa mit 2 verschiedenen Maßbändern gemessen?
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Beitrag von Doppelkorn ()
Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (). -
es ist öffentlich gefahndet worden, weil der verdacht der gefährlichen Körperverletzung im raum steht.
Wenn sich das nicht bewahrheiten sollte hat weniger die polizei ein problem sondern viel mehr derjenige, der diese Straftat vorgetäuscht und Anzeige erstattet hat.
Um das zu beurteilen wissen wir außenstehende aber zu wenig. Also abwarten.
Also nach dem Einbrecher bei uns um die Ecke, der nachts bei ner alten Omma eingestiegen ist und sie schwer verletzt hat, wurde nicht öffentlich gefahndet, obwohl seine Fratze in der Überwachungskamera draussen gut aufgenommen wurde.
Wird hier etwa mit 2 verschiedenen Maßbändern gemessen?
Da werden wohl verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, ob und wann eine Öffentlichkeitsfahndung eingesetzt wird.
Unterschiedliche Polizeibehörden erst recht in unterschiedlichen Bundesländern werden das schon abweichend handhaben, weil die handelnden Personen und die Landespolizeigesetze andere sind.
Dann muss die Öffentlichkeitsfahndung - wo ja nur nach einem Verdächtigen und nicht nach einem Verurteilten gesucht wird - angemessen sein. Neben der Schwere der Tatsvorwurfs und der Stichhaltigkeit der Indizien und Beweise müssen da m.E. die Erfolgsaussichten anderer Fahndungsmethoden eine wichtige Rolle spielen.
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