Vor dem Kick: F95 vs Kieler SV Holstein 1900

  • Schon etwas komisch das ganze.

    UD und die Kieler sollen auf der Ratinger ihre Treffpunkte haben .

    Und im Stadion gibt es Pufferblöcke.

    Stimmt. Und wenn es auf der Ratinger Keilereien gibt, wird der gemeine Fußballverein aus Dortmund oder Stuttgart nach Strafen für Fortuna rufen ... vielleicht wird's ja so noch was mit einem Saisonabschlußskandal, mit Beschränkungen der Zuschauerzahl bei unseren beiden ersten Heimspielen ...

  • Wäre interessant mal einen Bericht von dir über deine Eindrücke bei der Sportsinnovation zu lesen...falls Lust und Zeit vorhanden ist.

  • Kiel hat doch schon den Treffpunkt dort zurückgezogen...

    Aus dem Kieler Forum


    Aber die Nürnberger dürfen in der Nächsten Saison wieder und werden noch dahin gefahren.

  • Ich finde es sehr traurig, dass es ein Problem darstellt, dass sich Auswärtsfans in der Stadt treffen. Sollte mE überall möglich sein.

    Leider ist das „Verbot“ seitens der Polizei mit praktischer Erfahrung begründet...

    es wird sicherlich keiner verhindern, dass Kieler sich in der Altstadt einfinden und gemütlich ein Bier trinken (zumal viele sicherlich auch schon Freitag oder Samstag anreisen).


    Dass aber die Fanszene sich nicht im Herzen der Altstadt an entsprechenden Hotspots der Heimfans treffen dürfen halte ich für vernünftig und deeskalierend.


    Das ist so wie wenn du auf ne Party kommst und dich ungefragt bedienst, das geht einfach nicht.


    Gästefans sind in der Altstadt kein Problem, wir haben auch am Uerige schon mit so vielen gequatscht, aber der ganze Mob?

    Muss nicht sein....

  • Beitrag von Traar.95 ()

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  • Ich möchte mal wieder ein leidiges Thema ansprechen:

    Mit meiner DK habe ich am Spieltag freie Fahrt im Bereich des VRR, so zumindest der Aufdruck.

    Auf meine schon mal gemachte konkrete Anfrage an die Rheinbahn wurde dies so eingeschränkt, dass ich eine freie Fahrt VOR dem Spiel ZUR Arena und NACH dem Spiel VON der Arena weg hätte. Mein Fall, der bedeuten würde: Ich parke in Arenanähe, fahre vor dem Spiel einmal in die Stadt und dann zurück zur Arena - also die umgekehrte Reihenfolge der Fahrten - wäre nicht inbegriffen.

    Hat das jemand schon einmal mit der Rheinbahn konkret bei/nach einer Kontrolle durchgefochten? Oder weiß von solch einem Fall?

    Denn der Aufdruck auf den Eintrittskarten ist eigentlich eindeutig - anders - formuliert, als von der Rheinbahn ausgelegt ...

  • ich würde es drauf anlegen.

    Solange auf der Karte explizit steht "freie Fahrt im VRR am Veranstaltungstag" kann dir in meinen Augen keiner was.

    Gibt ja genug Stadien, da steht extra drauf " 3 Stunden vorher bis 3 Stunden nachher zur An- und Abreise, das ist hier aber wie du richtig feststellst nicht der Fall.

  • Beitrag von Lupus ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Mit Antworten und Fragen ist das immer so eine Sache. Die häufigsten unerhofften Antworten sind Ergebnis der falschen Fragen ;-)


    Auf meine schon mal gemachte konkrete Anfrage an die Rheinbahn

    Wie lautete die Frage?


    Die Antwort:


    freie Fahrt VOR dem Spiel ZUR Arena und NACH dem Spiel VON der Arena weg hätte

    ist ja definitiv richtig.


    Was sagt der VRR dazu?


    https://www.vrr.de/de/service/fragen/tickets/#acc_7_3


    Zitat

    Die meisten VRR-KombiTickets gelten im gesamten VRR-Raum für eine Hin- und Rückfahrt zum/vom Veranstaltungsort. In Ausnahmefällen haben einzelne KombiTickets einen eingeschränkten oder gar erweiterten Geltungsbereich (z.B. können einige KombiTickets auch im AVV oder VRS gültig sein). Bei den betreffenden Veranstaltungstickets ist dies direkt auf dem Ticket vermerkt.


    Es ist also kein absolut freies Netzticket. Gültig ist es in jedem Fall für alle Fahrten im Rahmen der Veranstaltung.


    Innerhalb Düsseldorfs damit fahren, ist kein Problem:


    Freie Fahrt im VRR (Zug 2. Klasse) am Veranstaltungstag bis Betriebsschluss am Folgetag 3:00 Uhr

    Dann könntest Du den ganzen Spieltag zwischen Dortmund und Bochum pendeln. Das ist gem. VRR so nicht vorgesehen...


    Gibt ja genug Stadien, da steht extra drauf " 3 Stunden vorher bis 3 Stunden nachher zur An- und Abreise, das ist hier aber wie du richtig feststellst nicht der Fall.

    Auch Stadien innerhalb des VRR?

  • Es wird alles zerstört. Das Geld für den neuen Rasen kann man besser in die Mannschaft investieren

    Ach was. Der Platzsturm 2009 nach dem Aufstieg war genial und es ist nix zerstört worden.

    Das ist nicht ganz richtig. 2009 war der Platzsturm erst nach dem Spiel. Es wurde bereits ziemlich viel Rasen und anderes mitgenommen. Aber das wurde anschließend von den Medien positiv kommentiert. "Friedlich feiernde Fans, die sich Erinnerungen mitnahmen."


    3 Jahre später hatten sich noch alle daran erinnert und wollten erneut friedlich feiern. Leider war die Stimmung durch die Pyroaktionen der Berliner vorher schon aufgeheizt worden, was zu Unterbrechungen und Nachspielzeit führte. Als dann einer nach dem vermeintlichen Schlusspfiff losrannte, sind ihm alle Souvenirjäger gefolgt, die beim letzten Mal zu kurz gekommen waren oder unbedingt die Ersten mit einem Rasenstück sein wollten. Es war eigentlich nicht anders beabsichtigt als 2009. Aber durch das Zusammenspiel einiger unglücklicher Umstände wurden aus den Souvenirjägern Randalierer und aus der Feier wurden Bürgerkriegsähnliche Zustände.

  • Da du nachgefragt hast:

    Meine konkrete Anfrage an die Rheinbahn war die Schilderung meiner Situation: Parken - in die Stadt - zur Arena, verbunden mit der Frage, ob das so ginge.

    Ich nehme also die Dienste der Rheinbahn mit zwei Fahrten zwischen Arena und Innenstadt in Anspruch, nur eben in der 'falschen' Reihenfolge. Ich möchte mir ja keine Leistung erschleichen.

    Doch leider geht es wohl nicht, wie du in den VRR-Richtlinien herausgefunden hast. Schade.

    Dennoch, da hat tunatobi wiederum Recht, ist es dann zumindest missverständlich formuliert.

  • Mal ne Gegenfrage: Wie will die Rheinbahn dir beweisen, dass du weiß, dass du nicht zur Arena fährst? Kann ja sein, dass du dich an der HHA triffst, UM dann zum Stadion zu kommen. Ergo könnte dein Weg zur Arena auch VIA Heinrich-Heine-Allee sein.

  • Ist das am Ende nicht eher eine rechtliche Frage? Ich erinner mich, dass es letztes Jahr DK gab bei denen drauf stand zur An und Abfahrt und gleichzeitig welche auf denen ganzer Veranstaltungstag drauf stand. Also hat man damals zumindest schriftlich schon einen Unterschied gemacht.

  • Massgebend ist was auf der Karte steht, und nicht das was wer im Hinterkopf dabei gedacht hat.

  • Spielerverabschiedung am Sonntag?


    Weiß Jemand, ob seitens des Vereins für Sonntag die offizielle Verabschiedung von Spielern, die uns verlassen, geplant ist? Könnte spannend werden bzw. für Überraschungen sorgen, weil Personalien wie Schmitz oder Schauerte gefühlt ja noch in der Schwebe sind.

    Spontan fällt mir eigentlich nur Kiesewetter ein, bei dem es klar ist, dass er uns verlässt.

    Dazu ggfls. prophylaktisch auch die Verabschiedung aller Leihspieler (Neuhaus, Zimmer, Usami, Haraguchi)?

    Oder vergesse ich da Jemanden?

  • 1 | Fortuna ist laut ihren ATGB nicht Vertragspartner des Beförderungsvertrages:

    »1.3 Beförderungsvertrag VRR: Im Hinblick auf einen mit dem Ticket ggf. eingeräumten Anspruch auf Beförderung mit den Verkehrsmitteln des VRR kommt der Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem jeweiligen Kunden und dem von ihm in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmen zustande.«



    2 | Die Rheinbahn formuliert hier wie folgt:

    »Eintrittskarten für Veranstaltungen von Fortuna Düsseldorf in der ESPRIT-Arena gelten als Ticket für Hin- und Rückfahrt.«



    3 | Andererseits ist in den aktuellen Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr unter Ziffer 3.1 (Rechte der Fahrgäste) dieser Absatz 1 zu finden:

    »Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Beförderung, wenn nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Beförderungspflicht besteht bzw. er einen gültigen Fahrausweis vorzeigen kann. Die Angaben auf dem Fahrausweis bzw. beim elektronischen Ticket die auf dem Chip befindlichen Angaben sind maßgeblich für die Beförderung. [...]«



    4 | Ist die Eintrittskarte nun im obigen Sinne als ›Fahrausweis‹ zu verstehen? Da es daneben kein weiteres Dokument gibt, deute ich das so. Zudem wird jedem Fahrgast die Akzeptanz der Beförderungsbedingungen in diesen selbst unterstellt [(1) Grundlagen, Abs. 2]:

    »Mit dem Betreten eines Fahrzeuges bzw. dem Betreten der Betriebsanlagen der Verkehrsunternehmen akzeptiert der Fahrgast die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen als Bestandteil des Beförderungsvertrages.«




    Auf eine Widerlegung dieses Argumentationsversuches durch den kontrollierenden Mitarbeiter oder ggf. der Rechtsabteilung des VRR wäre ich gespannt. Es genügte nach meinem Dafürhalten auch nicht, den Fahrgast auf eine gut versteckte Klausel an anderer Stelle zu verweisen, da ein Mindestmaß an Transparenz der wesentlichen Bestimmungen erwartet werden darf - und eine Intransparenz eher zu Lasten des Verkehrsunternehmens ginge. Hilfreich wäre allerdings eine künftige Präzisierung des Aufdrucks auf den Eintrittskarten im beabsichtigte Sinne.




    "Initiation bezeichnet die Einführung eines Außenstehenden [...] in eine Gemeinschaft oder seinen Aufstieg in einen anderen persönlichen Seinszustand ..." | [Quelle: wikipedia, abgerufen am 24.05.2013] Regionalliga West, Saison 1967/68, 15. Spieltag, 12.11.1967 | Fortuna 95 - Westfalia Herne 4:0

  • Ich haue jetzt dazu einfach mal ne Behauptung raus die ich natürlich durch absolut nichts belegen kann, an die ich aber dennoch glaube:

    Am Spieltag wird die Karte als gültiger Fahrschein akzeptiert egal von wo nach wo man gerade unterwegs ist.