Thema Stadionverbote

  • Zitat

    Rostock lehnte ab, da die Polizei einräumte, nicht ausschließen zu können, "dass in dieser Datei auch eine Vielzahl 'Unschuldiger' geführt wird. Die Datei ist somit nicht aussagekräftig und für die Ausgrenzung von Gewalttätern nicht geeignet", so Hansa-Anwalt Gunnar Kempf in einer Vereinsmitteilung. Der Hansa-Vorschlag, alle Personen mit Stadion- und Hausverbot auszuschließen, wurde abgelehnt.




    Übrigens mal eine interessante Aussage für die "wenn man sich benimmt, wird die Polizei auch einen in Ruhe lassen" - Fraktion.

  • Zitat

    Sofort stürmten Mainzer Fans aus dem Zug und skandierten Parolen gegen rechts. Angeblich flogen auch Flaschen und andere Gegenstände. Die Polizei trennte die beiden Gruppen und nahm einen Mainzer vorübergehend in Gewahrsam. Die anschließenden polizeilichen Ermittlungsverfahren gegen drei Mainzer Fans nahm der Deutsche Fußball-Bund (DFB) nun zum Anlass, zwei von ihnen für zwei Jahre aus deutschen Fußballarenen zu verbannen.


    Für mich der eigentliche Skandal ist, dass der DFB offensichtlich von der Polizei Personendaten aus Vorfällen erhält, die nichts, aber auch gar nichts mit Fußball zu tun haben.



    Edith: beim editieren verschoben...

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844


  • Krasse Nummer. Das dürfte 100%ig gegen geltendes Recht verstoßen.... unfassbar.

  • DFB ----> uefa------> sind alle der----> fifa gefolgsame sklaven ....und er der an der macht sitzt iss kein fussballer...halleluja

    Der Unterschied zwischen Leben und Existieren liegt im Gebrauch der Freizeit - youtube.com/qNM6IuA87eM

  • Zum Nachlesen hier die ausführliche Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage (Teil 1):






    Mit Recht und Gericht ist nicht zu spaßen.

    JWG: Wilhelm Meisters Wanderjahre. 3. Buch, 2. Kapitel

    "Initiation bezeichnet die Einführung eines Außenstehenden [...] in eine Gemeinschaft oder seinen Aufstieg in einen anderen persönlichen Seinszustand ..." | [Quelle: wikipedia, abgerufen am 24.05.2013] Regionalliga West, Saison 1967/68, 15. Spieltag, 12.11.1967 | Fortuna 95 - Westfalia Herne 4:0


  • Zum Nachlesen hier die ausführliche Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage (Teil 2):

    Die vorgegebene Beschränkung auf 10.000 Zeichen je Beitrag erforderte die Teilung dieser Pressemitteilung.




    Im Auslegen seid frisch und munter!

    Legt ihrs nicht aus, so liegt was unter.

    JWG: Zahme Xenien.

    "Initiation bezeichnet die Einführung eines Außenstehenden [...] in eine Gemeinschaft oder seinen Aufstieg in einen anderen persönlichen Seinszustand ..." | [Quelle: wikipedia, abgerufen am 24.05.2013] Regionalliga West, Saison 1967/68, 15. Spieltag, 12.11.1967 | Fortuna 95 - Westfalia Herne 4:0

  • "Es ist ja keine Bestrafung, sondern Gefahrenabwehr"...am Arsch.

    Ich bin ja kein Jurist. Aber mein gesunder Menschenverstand hat eine andere Auffassung von Rechtsstaat. Eine Einordnung als Gefährder oder Störer erfolgt nicht durch ein Gericht, sondern durch die Polizei. Und das kann jeden treffen, auch wenn er nie für etwas verurteilt worden ist. Eine Polizeibehörde, die im Gegensatz zur Justiz nicht unabhängig ist, hat damit viel zu viel Macht, gesellschaftlich zu steuern.


    Wenn man das mal weiterdenkt, dann kann theoretisch bei einem politischen Umsturz eine Behörde missliebige Oppositionelle durch die Einstufung als "Gefährder" das Leben im öffentlichen Raum einschränken. Sei es durch Überwachung oder durch Platzverbote bei wichtigen politischen Veranstaltungen. Dieses "Recht" ist für mich schon Polizeistaat light und ich halte das für saugefährlich.

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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Wackinho ()

  • "Es ist ja keine Bestrafung, sondern Gefahrenabwehr"...am Arsch.

    Ich bin ja kein Jurist. Aber mein gesunder Menschenverstand hat eine andere Auffassung von Rechtsstaat. Eine Einordnung als Gefährder oder Störer erfolgt nicht durch ein Gericht, sondern durch die Polizei. Und das kann jeden treffen, auch wenn er nie für etwas verurteilt worden ist. Eine Polizeibehörde, die im Gegensatz zur Justiz nicht unabhängig ist, hat damit viel zu viel Macht, gesellschaftlich zu steuern.


    Wenn man das mal weiterdenkt, dann kann theoretisch bei einem politischen Umsturz eine Behörde missliebige Oppositionelle durch die Einstufung als "Gefährder" das Leben im öffentlichen Raum einschränken. Sei es durch Überwachung oder durch Platzverbote bei wichtigen politischen Veranstaltungen. Dieses "Recht" ist für mich schon Polizeistaat light und ich halte das für saugefährlich.

    Wir haben ja in Bayern bald den Polizeistaat nach altem Vorbild. Bin sehr gespannt wie sich das alles noch auf Derby, Risikospiele und SV im Frei(Haha?!)staat auswirkt.


    Vllt. sollte man dort in Zukunft keinen Fanmarsch, sondern eine Prozession anmelden und ein Kreuz vorneweg tragen --;)ir

    Ceterum censeo Coloniam esse delendam.