Nebenbei, soweit ich informiert bin, müssen die Fahrer keine Maske tragen, dürfen es sogar nur in Ausnahmefällen. Verstand diese Diskussion eh nicht.
§ 23 IV StVO: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist"
Entscheidende Gesichtszüge müssen bei der Fahrt erkennbar sein. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden, wobei es wohl Dienstanweisungen bei der Polizei gibt, ähnlich wie beim TÜV in der aktuellen pandemischen Lage etwas großzügiger damit umzugehen und neben einrm Hinweis/einer Verwarnung ein Auge zuzudrücken.