Wurde das schon irgendwie erwähnt?
Sportgroßveranstaltungen künftig vor maximal 25.000 Zuschauern
[...]„Die Länder sind sich einig, dass über die 3G-Regelung hinaus bei Sportgroßveranstaltungen oberhalb einer absoluten Zahl von 5000 Zuschauenden die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegt, jedoch nicht bei mehr als insgesamt 25.000 Zuschauenden“, heißt es im Beschlusspapier.[...]