Gestern wurde ja schon über eine neue Coronaschutzverordnung in NRW ab 6. Oktober spekuliert, wonach die Zuschauerbechränkungen in den Stadien zumindest für die Sitzplätze aufgehoben werden sollen. Diese Verordnung ist heute schon veröffentlicht worden und gilt bereits ab 1. Oktober.
Davon abweichend dürfen bei Großveranstaltungen unter freiem Himmel auch oberhalb einer absoluten Zahl von 5 000 Zuschauenden die Sitzplätze vollständig belegt werden, wenn die Veranstalterin oder der Veranstalter sicherstellt, dass außerhalb der Sitz- und Stehplätze die Verpflichtung zum Tragen einer mindestens medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske) besteht.