Fußballerische "Begleiterscheinungen"

  • Der BGH hat soeben entschieden, dass Fußballvereine, die wegen Randale von Zuschauern vom DFB mit hohen Geldstrafen belegt wurden, sich dieses Geld von den Randalierern, zumindest anteilmäßig zurück holen können. Zudem können Randalierer, wenn sie dingfest gemacht werden können in Zukunft in den Knast wandern.

    Ich mag Amateure. Denn sie tun es aus Liebe.

  • Soweit mir bekannt ist, ist von den Deppen, die dem Verein bewusst geschadet haben und die Personen im Stadion verletzt haben, noch niemand hinter schwedische Gardinen gewandert.

    Ich mag Amateure. Denn sie tun es aus Liebe.

  • Der BGH hat entschieden, dass sich Vereine anfallende Kosten, die durch Fanverhalten, welches die ordetliche Dürchführung eine Spiels behindert, bei dem Verursacher zurückholen können. Hierzu gehören auch Strafen des DFB. Über die Höhe im vorliegenden Fall muss das OLG Köln neu entscheiden.
    Der Efzeh ist mit seiner Forderung in voller Höhe (30.000 €) noch lange nicht durch.

  • Hier der Link zum Urteil:


    RP-Bericht


    Halte es nach wie vor für problematisch, dass Verbandsrecht jetzt auf mit öffentlichem Recht vermischt wird. Wer überprüft denn bitte die Verhältnismäßigkeit des Verbandsurteils?

    BGH hat die Entscheidung ja auch erstmal ans OLG zurückverwiesen und nicht entschieden, was der von Ziegenfreunden beklagte wirklich zahlen so.
    Also muss sich das OLG auch mit der Verhältnismäßigkeit befassen. Wie diese Prüfung aussehen soll, ist mir allerdings ein Rätsel. Die Strafen von DFL/DFB sind doch völlig willkürlich. Es gibt ja keinen Strafenkatalog, den ein Verein in seine Stadionordnung / Ticket-AGB einbeziehen könnte.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Wer überprüft denn bitte die Verhältnismäßigkeit des Verbandsurteils?


    Das ist für mich der springende Punkt. Nach meinem Rechtsempfinden kann man jemanden für eine durch den Verband verhängte Strafe eigentlich nur dann haftbar machen, wenn die Höhe vorher abzusehen war. Sprich, wenn es einen Strafenkatalog gäbe, wo vorher festgelegt wird, welche Strafe es für welches Vergehen gibt.


    Eine nachträglich verhandelte Strafe durch ein Verbandsgericht, die keiner ordentlichen Gerichtsbarkeit unterliegt, kann willkürlich Strafen aussprechen, ohne dass dies angefochten werden kann, da sich die Vereine dieser Verbansgerichtsbarkeit freiwillig unterworfen haben. Und somit ist die Höhe im Vorfeld auch nie absehbar.

  • Schlimm, wenn Täter zu Opfern werden! Wirklich schlimm!


    Grüsse von der Ostsee

    mit dem totschlagargument nimmst du jedem strafverteidiger die daseinsberechtigung.


    Wozu haben täter Rechte? Und wenn sie diese geltend machen, macht sie das direkt zu opfern?


    Ein bisschen viel schwarz-weiß ;)


    Grüße an die ostsee!

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Schlimm, wenn Täter zu Opfern werden! Wirklich schlimm!


    Grüsse von der Ostsee


    Wenn du auf der Straße zu schnell fährst weisst du doch auch genau wieviel zu blechen musst.
    Stell dir vor die Polizei würde in dem Fall jedes mal neu auswürfeln. Du zahlst für 10 km/h zu schnell innerorts 190 Euro, der nächste zahlt für 13 km/h zu schnell innerorts nur 120 Euro. Fändste auch fair, oder?

  • Mit diesem Urteil ist den Vereinen nur die Möglichkeit gegeben worden Regressansprüche geltend zu machen. Die jeweilige Höhe (ggf. auch 0 €) muss dann jedes mal im Einzelfall durch die Justiz geprüft werden. Ich gehe zumindest mal davon aus, dass aussergerichtliche Vergleiche in den kommenden Jahren (bis zu einer harmonisierten Rechtsprechung) unwahrscheinlich sein werden.
    Auf jeden Fall muss der Verein jedoch zwingend jemanden finden gegenüber dem er Regressansprüche geltend machen kann. Das wird meiner Meinung nach in naher Zukunft zu einer deutlichen Erhöhung der Bemühungen nach der Täterfindung führen.

  • Das Urteil ist absolut legitim.
    Verursacherprinzip halt. Wer den Schaden verursacht zahlt, wenn man ihn dann erwischt.


    Die Argumentation, dass es dafür keinen Strafenkatalog gebe und man ja im Vorfeld nicht wisse, was da auf einen zukommt, halte ich für etwas zu naiv.
    Im Strafrecht weiß man das auch nicht vorher. Das Strafgesetzbuch sieht für eine gefährliche Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. In minder schweren Fällen liegt die Strafe zwischen drei Monaten Freiheitsstrafe bis fünf Jahren Freiheitsstrafe. Da kommt man mit der Argumentation „Das wusste ich doch vorher nicht, dass ich so lange einfahren muss“ auch nicht raus.


    Wer ein Vergehen oder strafbare Handlung begeht und erwischt wird, wird zur Rechenschaft gezogen, vollkommen ok. So funktioniert nun mal das zivilisierte System – seit Menschheit Gedenken.

    Suche dir deine Freunde mit Bedacht,
    deine Feinde finden dich alleine.
    (Y. Arafat)

  • BRAVO und DANKE an den BGH!



    aber ob eine willkürlich angesetzte DFB Strafe einfach weitergegeben werden sollte?


    JA


    Weil der DFB ausserhalb des normalen Rechtssystems agiert.
    .



    NEIN.


    Und, speziell nach dem heutigen längst überfälligen Urteil ist auch diese Diskussion endlich obsolet.