Im Übrigen ist die Beleidigung eines Kollektivs ("BVB Hurensöhne") gar nicht strafbar und somit keine Straftat, solange sie nicht gezielt gegen bestimmte einzelne Personen eingesetzt wird (Beispiel: Der Nachbar ist BVBler und man singt ihm dies zur Begrüßung vor seiner Haustür.).
Im Prinzip stimmt das, aber ich würde mich da nicht drauf verlassen, da man schon sehr genau darauf achten muss wie man beleidigt