Fußballerische "Begleiterscheinungen"

  • Beitrag von Ausputzer ()

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  • Die Verhältnismäßigkeit. Wir reden je nach Umfang der Kontrollen von schwerwiegenden Grundrechtseingriffen durch Privatunternehmen, nur um zu verhindern dass bei einem Spiel Pyrotechnik gezündet wird, was "nur" ein Vergehen darstellt.


    Natürlich sind Kontrollen richtig, um zu verhindern das gefährliche und verbotene Gegenstände ins Stadion gebracht werden. Aber es gibt in der Zweck-Mittel-Relation eben Grenzen. Und wenn Fans sich bis auf die Unterwäsche entkleiden müssen wie die Frankfurter damals in München, sind Grenzen überschritten, in denen die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben ist. Insbesondere wo andere Straftaten (Vergehen) im Stadion, wie bspw. Besitz- und Weitergabe von BtM auch einfach stillschweigend ignoriert werden.


    Die Durchführung des Ordungsdienstes muss den Vereineb also zumutbar sein. Und hier beginnt ja die Schizophrenie. Strafen ohne Verschulden kennt das deutsche Rechtssystem nicht. Und der BGH stellt ja sogar fest, dass den Verein kein Verschulden trifft. Die "Strafe" ist aber dennoch rechtens, weil sie keine Strafe für vergangenes Versagen darstellt, sondern sie sei eine "Präventivmaßnahme" es künftig noch sorgfältiger zu machen, auch wenn dies im Rahmen der Verhältnismäßigkeit kaum möglich ist.


    Letztlich konstruiert der BGH sich hier etwas, um das über Jahrzehnte gewachsene Strafenregime des DFB aufrechtzuerhalten, denn es kann nicht sein was nicht sein darf.


    Wie gesagt. Ausschlaggebender Punkt ist die Verhältnismäßigkeit. Was sollen Klubs wie Carl-Zeiss, Fortuna oder der OFC (noch) tun, um zu verhindern das Pyro ins Stadion geschmuggelt wird, ohne in unverhältnismäßiger Weise in Grundrechte einzugreifen, in unverhältnismäßiger Weise Zeit zu verbrauchen und Geld zu kosten? Damit wären wir dann auch wieder beim eigenen Verschulden. Wäre dies nämlich so einfach möglich, wäre doch ein Verschulden gegeben. Diese Liste ist aber ziemlich leer - und das ist der Grund, warum dieses Konstrukt der "Präventivmaßnahme" bemüht wird, welche alleine deswegen schon Schwachsinn ist, weil sie trotz nachweislicher Praxis über Jahre hinweg "präventiv" überhaupt nichts gebracht hat.


    Verhältnismäßigkeit ist das Stichwort. Und nochmal: es geht mir nicht darum, Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz einfach zu ignorieren. Oder auch andere Straftaten die durch das Werfen bspw. begangen werden. Diese Täter ausfindig zu machen und zu bestrafen ist aber Sache von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten, nicht irgendwelcher willkürlich berechneter Verbandsstrafen.


    Als juristisch Unbedarfter: Der Zuschauer ist kein Angestellter des Vereins.

    Das kommt noch hinzu. Hab den Gedanken in meinem Teil jetzt nur mal sinngemäß übertragen. Natürlich haftet der Verein nicht für seine Kunden wie ein Unternehmen für das Fehlverhalten seiner Angestellten als Erfüllungsgehilfen haftet. Das ist grundsätzlich eine ganz andere Rechtskonstellation.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Hope Solo wegen Alkohol am Steuer verurteilt


    Puh...wieviel Alkohol muss man bitte trinken bis man ohnmächtig wird? Ich dachte eigentlich ich hätte da in meiner Jugend sämtliche Studien zu selbst durchgeführt und es wäre unmöglich...


    Und dann noch 2-jährige Zwillinge im Auto - zu krass :(

    Und ihr Mann 2015

    https://bleacherreport-com.tra…&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=sc


    Ich glaube, die haben ein generelles Problem

    Sagte Abraham zu Bebraham kann ich dein Cebraham.

  • Schade das du jetzt auch auf das "Kundenthema" eingehst und nicht auf den Ausgangspunkt der Diskussion, dem Vereinsmitglied. Ob ich bei 300 Mitarbeitern 3 Controller für die Gespräche einstellen muss oder bei 20.000 Zuschauern 200 Ordner, auch kein Unterschied! Und in beiden Fällen verhindere ich keine Verstöße. Der Unternehmer muss selber zahlen, der Verein für sein Vereinsmitglied nicht. Und das alles unter dem Deckmantel der Verhältnismäßigkeit... das Thema wird interessant bleiben.

  • der Unternehmer muss für das Verschulden seiner Angestellten zahlen, weil er sie zur Erfüllung seiner eigenen Leistungspflichten nutzt und ihm daher deren Verschulden gem. § 278 BGB zugerechnet wird.


    Die Mitglieder sind zwar "Bestandteil" des Vereins, sie dienen dem Verein aber nicht zur Erfüllung seiner Leistungspflichten. Dafür hat der Verein eigene Angestellte und Amtsträger. Vom Vorstand hin zur Aushilfe im Fanshop.


    Das sind wie gesagt gänzlich andere Rechtskonstellationen.

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  • Fortuna hat doch ständig die selben Auswärtsordner / Begleiter mit. Wenn man wollte könnte man diese um viele aufstocken. Ich denke mal die meisten Pyromanen sind den Ordnern bekannt, da auch sie immer wieder dabei sind. Außerdem könnte man sie nach dem Zündeln kontrollieren.

    Nun werden wieder einige sagen, ja dann gibt es Krawall im Block und die Aufgabe der begleitenden Ordner ist ja nicht und außerdem sind sie ja gewissermaßen auch Teil der Fanszene.....
    Alles Bullshit. Wen man es kommuniziert, androht und auch durchführt, wird das über kurz oder lang wahrscheinlich dazu führen, dass die Pyromanen und Selbstdarsteller wegbleiben, insbesondere, wenn sie dann noch zur Kasse gebeten werden können.


    Außerdem fand ich die Zeit, insbesondere auswärts, als eine gewisse Gruppe nicht dabei war und somit auch nicht die Zündelei, von der Anfeuerung auch nicht schlecht.


    Ich weiß, jetzt habe ich mich unbeliebt bei Einigen gemacht, aber es ist ja ein Denkmodell. Insbesondere denen gegenüber, die immer von Verhältnismäßigkeit sprechen. Wenn mal wirklich was Ernsthaftes passiert, muss und wird das sowieso so oder ähnlich eingeführt werden.

    Ich bin überbrigens persönlich auch gegen die Abschaffung der Kollektiefbestrafung des Vereins!

  • Beitrag von BMW M3 ()

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