(...)Eine alternative Umsetzung – beispielsweise als virtuelle Versammlung – ist zum ursprünglich geplanten Datum aufgrund verschiedener formal-juristischer Gründe ebenfalls nicht möglich. Es würde sich dann, anders als in der Einladung an die Mitglieder dargestellt, um eine in ihrem Charakter neue Art der Veranstaltung handeln.(...)
Gilt das nicht auch für unsere virtuelle JHV?