Alles anzeigenWarum sollte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof selbstverständlich Erfolg haben? Es ist vielleicht denkbar, dass der europäische Gerichtshof zu Gunsten der freiheitlichen Rechte der Unternehmer entscheidet, aber selbstverständlich ist es nicht, da gegen einen Verein/ Verband und nicht gegen einen Staat geklagt würde und die Regelung Interessen der Allgemeinheit schützen soll.
Man will als Verein/Verband die Kommerzialisierung des Vereins-Sports verhindern, damit der Vereins-Sport und alles was Nützliches für die Allgemeinheit damit zusammen hängt, nicht zu Schaden kommt.
Ich denke, dass der Schutz allgemeiner Interessen bzw. die Interessen des Vereinssport ein wichtiger Grund sind, der auch vor einem europäischen Gerichtshof stand halten könnte. Zudem geht es hier um Vereinsregeln und nicht um staatliche Gewalt, gegen die man klagen will.
Klingt zwar in der Theorie nett, dürfte die Realität aber nicht treffen. 50+1 regelt m.W. lediglich, dass in einer Spielbetriebs-Kapitalgesellschaft der Stammverein mind. 50+1 % halten muss.
Die von dir getätigten Aussagen bzgl. genereller Interessen und Ziele des Vereinssport treffen auf den Stammverein zu, nicht jedoch auf des Pudels Kern: Ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen.
Es geht darum, dass Investoren im ausgegliederten Bereich nicht die Mehrheit erlangen, weil das logischer Weise die Autonomie des gesamten Vereins beeinflussen würde. Solche Zustände hätten natürlich auch Einfluss auf den Amateurbereich.