Entscheidung ist für uns natürlich gut. Begründung kann ich aber nicht nachvollziehen.
Wenn der DFB die Valutierung als Bedingung vorgibt (und das hat er ja), kann er nicht hinterher die Valutierungspraxis seiner Geschäftsbank als Ausrede für Uerdingen gelten lassen. zumal die beim ersten Mal fahrlässigerweise auch nicht die Schnellüberweisung gewählt haben.
Es wurde nachher so getan, als ob jetzt juristisch alles geregelt sei.
Ist dem wirklich so?
Gibt es keine weiteren Prozessmöglichkeiten?