Fußballerische "Begleiterscheinungen"

  • Ich zitiere aus der RP: "In angetrunkenem Zustand hatte er dort gegen ein Uhr inmitten einer dichten Menschenmenge eine Handfackel gezündet und «damit billigend in Kauf genommen, dass andere verletzt werden», sagte der Richter.


    Das tun übrigens alle die so ein Ding zünden.


    Beim Urteil wäre interessant ob der Richter den Rest vor ihm schützen will oder ob er ihn zusätzlich bestrafen möchte.

  • 8| ?( Häh ?!? Da steht doch im Text "der Mann hielt ein Bengalo in die Luft", was hat das denn mit "versuchter Körperverletzung" zu tun ? Denke dafür müsste er es schon auf jemanden geschmissen haben.

    nein. das hochhalten eines bengalos in einer menschenmenge reicht für die anklage "versuchte gefährliche körperverletzung". nomalerweise wird das verfahren gegen zahlung einer geldbuße (siehe antrag staatsanwaltschaft) eingestellt. in diesem fall wollte der richter aber wohl härte zeigen.

    Krass, das wusste ich nicht. Dann hat also unser Kapitän beim Aufstiegsmatch ernsthaft juristisch "versuchte gefährliche Körperverletzung" betrieben ?

  • "Billigend in Kauf genommen" heißt "fahrlässig" und nicht "versucht". Versuchte Körperverletzung war z.B. die Raketenattacke der Duisburger auf den Fortunablock. Das ist ja wohl was ganz anderes, und vermutlich auch ein ganz anderes Strafmaß.


    @P23: Hier, zu Deiner und zur allgemeinen Information mal die Definition von Vorsatz. Kopiert aus Wikipedia. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist der letzte Satz:


    Zur Abgrenzung wird der Dolus-Begriff (Vorsatz) in drei Stufen eingeteilt:


    [list=1]
    [*]Dolus directus 1. Grades („Absicht“): Die Absicht ist der zielgerichtete Wille, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen.
    [*]Dolus directus 2. Grades („direkter Vorsatz“, „Wissentlichkeit“): Der Täter muss den Erfolg durch wissentliches Handeln herbeiführen. Dabei ist es nicht notwendig, dass der Erfolg das angestrebte Ziel (siehe Absicht) darstellt.
    [*]Dolus eventualis („Eventual- oder bedingter Vorsatz“): Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs ist der bedingte Vorsatz gegeben, wenn der Täter „den Taterfolg für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat“. Der Eventualvorsatz ist grundsätzlich ausreichend, um Vorsatz für eine Tat zu begründen.

  • nein. das hochhalten eines bengalos in einer menschenmenge reicht für die anklage "versuchte gefährliche körperverletzung". nomalerweise wird das verfahren gegen zahlung einer geldbuße (siehe antrag staatsanwaltschaft) eingestellt. in diesem fall wollte der richter aber wohl härte zeigen.

    Krass, das wusste ich nicht. Dann hat also unser Kapitän beim Aufstiegsmatch ernsthaft juristisch "versuchte gefährliche Körperverletzung" betrieben ?

    Doch, hat er. Er hat allerdings nur einen Strafbefehl über 4000 Euro erhalten und ist damit nicht vorbestraft. (Genau wie Maxi.)

  • Doch, hat er. Er hat allerdings nur einen Strafbefehl über 4000 Euro erhalten und ist damit nicht vorbestraft. (Genau wie Maxi.)


    Zusätzlich zu den 5000 vom DFB? Wo stand das? Ich hab das gar nicht mitbekommen.


    Die 4.000 waren für die Fackel in der Disco... WAZ


    und die 3 Monate Bewährung werden zumindest nicht ins Führungszeugnis eingetragen, wenn ich das hier richtig lese.


    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • Der soll direkt in Berufung gehen. Nichts anderes als einen Freispruch darf er kriegen, weil sonst die Verhältnismäßigkeit komplett abhanden kommt. Lumpi Lambertz hat exakt dasselbe getan und kriegt nur eine Geldstrafe. Der gemeine Fan soll eine Bewährungsstrafe dafür kriegen? Lächerlich, unverhältnismäßig und letztlich eine Unverschämtheit. Es kam niemand zu Schulden und von Verletzungen "billigend in Kauf" nehmen kann ja wohl niemand ernsthaft sprechen. Soviel ich weiß sind solche Fackeln weder verboten noch haben sie jemanden in den letzten Jahren in Fussballstadien und darum herum in irgendeiner Weise verletzt. Der Mann konnte überhaupt nicht wissen, dass die Dinger in den Augen des Richters eine Gefahr für Leib und Leben darstellen.


  • Ach komm schon Mettmann. Dieser Brandstifter würde selbst diese Strafe () als gerecht empfinden...

  • Der war ja angeblich auch angetrunken.
    Bei einem Mord hätte man das vermutlich als mildernden Umstand gewertet. Bei diesem Schwerverbrechen offensichtlich nicht.


    Du musst dir hier eines merken.


    Pyromanen, wie sie meistens genannt werden, sind meistens angetrunken bis voll besoffen, minderjährig und halbstark.

  • Soviel ich weiß sind solche Fackeln weder verboten

    Falsch.
    Kleiner Auszug:
    "Theoretisch ist das Abbrennen von bengalischen Feuern in Deutschland nach dem Sprengstoffgesetz erlaubt, allerdings nur, wenn es sich dabei um einen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassenen Feuerwerkskörper handelt und der Anzündende über die vorgeschriebene Berechtigung verfügt."


    Dazu dann der nächste Absatz:


    "Die in Stadien verwendeten Bengalischen Feuer sind meist Importe ohne
    BAM-Kennzeichnung und dürfen demnach in Deutschland nicht abgebrannt
    werden. Selbst berechtigte Pyrotechniker
    dürfen Artikel ohne BAM-Kennzeichnung nur in Ausnahmefällen verwenden.
    Der Import von Feuerwerkskörpern aller Art durch Privatpersonen ist in
    Deutschland seit 2005 eine Straftat."


    Wobei ich natürlich nicht sagen kann, ob es sich im besagten Fall um ein Import handelt und der Herr keine Zulassung besitzt.
    Allerdings ist dadurch die Aussage definitiv nicht richtig.
    Zumindest nicht zu 100 % ;)

  • Soviel ich weiß sind solche Fackeln weder verboten noch haben sie jemanden in den letzten Jahren in Fussballstadien und darum herum in irgendeiner Weise verletzt.


    Post 3102 im Geisterspielfred sagt da was anderes...

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • Cool! Am Samstag fette Pyro-Aktion geplant (inkl. Oberrang!!!). Die Fakeln sollen auf der "Süd" die Buchstabenaneinanderreihung "F I C K D I C H D F B" bilden. Irgendein verschwörerischer Geheimcode der Rotterdammer, oder so.


    Fett, fett, fett!!!

    "A life on the Anti-Islands..." (BRLRS)

  • Zu der Randale in Dortmund ein Leserkommentare in der RP-Online.



    Autor: Steuerzahler73 / Datum: 18.09.2012 21:17
    Für solche Radal-Chaoten hab ich keinerlei Verständnis..
    ..genauso wie für solche Ausschreitungen wie nun mit dem Blöden Film da und ähnliches.
    In solchen Ausnahmesituationen bin ich für hartes Druchgreifen und ggf auch gezielten Schüsse auf die "Antreiber"
    Dann wäre aber ganz schnell Ruhe


    Kommentar lesenswert? (1)
    Diesen Kommentar der Redaktion melden!


    :-I


  • Welch kranke Subjekte es in diesem Land leider gibt......da kommt einem echt die Galle hoch......Menschenverachtendes Pack ernsthaft :cursing:

    „Paul Janes schießt so genau, der trifft sogar die Fliege am Torpfosten.“


  • Solche Kommentare hatten wir in Düsseldorf doch auch schon in Bezug auf Pyro. Einfach mal wen erschießen, dann lernen die es auch.