Alles anzeigen8.000 Euro Strafe wegen Kaugummiwurf.
0 Euro Strafe wegen Beschallung des Gästeblocks mit Ultrahochtönen in mindestens 5 Fällen.
(DFB-Begründung damals: Ist ja lt. Zivilgericht niemand zu Schaden gekommen...)
Für mich mal wieder typisches Beispiel einer "Lex Hoffenheim"....
...und Ihr werdet sehen: Leipzig wird genauso hofiert werden.
Oh wie schön ist Panama....
Die Soundanlage hat doch ein Einzeltäter in der Nacht installiert ohne dass der Verein davon was mitbekommen hat. Der is einfach durchgedreht der Typ. Kann der Verein ja nix für.