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So, da isser, der Einspruch. Gut so.
Das Rumgeheule über das eigene Unwohlsein des "vollkommen unbeteiligten Clubs" ist natürlich grenzwertig.
In der Sache ist aber richtig, dass es eigentlich nicht sein kann, dass eine der am Spiel beteiligten Mannschaften bei einem klaren Regelverstoß Protest einlegen muss. Das müsste die Sportgerichtsbarkeit auch so auf den Plan rufen - wie alles andere, was im Spielbericht auftaucht.
Und wieso sollte nicht zum Beispiel Dortmund gegen die Spielwertung protestieren können, wenn sich Freiburg und Bayern auf einen Verzicht geeinigt hätten?
Das ist aber nicht erst seit kurzem so. Ich erinnere mal an den 18.05.1996 ... da hätte Fortuna auch Einspruch einlegen müssen weil der FC Bayern einen Fehler bei den Wechseln gemacht. Hat Fortuna nicht, das 2:2 hatte damit Bestand.