Dieses charakterlose Stück menschlichen Abfalls. Ich hoffe Norbert verklagt den, wegen übler Nachrede und Beleidigung. Für wen hält der sich, so über einen in seinem Club gescheiterten Trainer öffentlich zu urteilen. Da hat wohl jemand sein persönliches Spielzeug KFC schlecht betreut und jetzt ist das reiche, dicke Riesenbaby sauer. Wie tief kann man als Verein sinken, dass man auf solche Gestalten angewiesen ist ! Traurig, für Krefeld !
Es ist zwar eine Frechheit, aber es ist eine freie Meinungsäußerung! Da ist nichts strafrechtlich Relevantes.
Sehe ich als Hobbyjurist anders. Die Aussage: „Der KFC war seine letzte Station als Trainer in Deutschland“ könnte durchaus hierunter fallen.
Der Straftatbestand der üblen Nachrede ist in § 186 StGB normiert, welcher wie folgt lautet:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Was sagen die wirklichen Juristen unter uns dazu?