Zumindest kann sie jetzt im Justizministerium kein Unwesen mehr treiben.
Dabei ist das Gesinnungsstrafrecht seit der NS-Zeit abgeschafft.
Ich bin kein Jurist. Die juristischen Argumente in dem Artikel finde ich auch absolut nachvollziehbar. Aber als Laie sehe ich in diesem speziellen Fall genug Anlass, einen sonst nicht üblichen Weg zu wählen. Und da die Frage von Grundrechten ja auch immer eine Abwägung von verschiedenen Grundrechten ist, finde ich, dass man den Schutz von Minderjährigen durchaus höher gewichten kann als die Bestrafung der "Gesinnung" bei Pädophilen. Zumal hier ja gar nicht die Neigung bestraft wird, sondern das aktive Kontaktieren von Schutzbefohlenen, Damit wird bereits eine Grenze überschritten zu einem Täter. Auch wenn das nur die Anbahnung einer möglichen Tat ist. Aber will man erst warten, bis die Tat vollzogen ist? Strafverfolgung hat auch die Aufgabe, zukünftige Straftaten zu verhindern.
Auch dass bereits Kontakte mit erwachsenen Ermittlern, die sich als Kinder ausgeben, strafbar sind, ist nachvollziehbar. Dass das keine echten Kinder machen, dient dem Schutz der Kinder und ist somit ebenso durch ein anders Grundrecht, das höher wiegt, abgedeckt.
Aus juristischer Sicht mögen das Grenzüberschreitungen von Grundprinzipien sein, die sonst zurecht nicht überschritten werden. Aber ich finde, dass das für diesen speziellen Fall begründbar ist und als Pragmatiker findet das bei mir großen Gefallen. Nun bin ich kein Jurist und will mich da auf Juristenebene gar nicht mit dir streiten. Aber als Laie finde ich das total nachvollziehbar und begrüßenswert. Und ich bin keiner, der sonst reflexartig Pädophile immer höchstmöglich bestrafen will. Ich bin da schon für eine differenzierte und ausgewogene Strafverfolgung. Aber gerade bei diesem Thema steht für mich Prävention mehr als bei anderen Delikten im Vordergrund und dazu ist dieses Gesetz für mich sehr wichtig, um den Ermittlungsbehörden wirksame Mittel an die Hand zu geben. Damit eine Tat erst gar nicht passiert und schon vorher verhindert wird.