dass diese Strafen drohen
Es sind keine "Strafen". Es sind Präventionsmaßnahmen.
Hat der BGH ja auch so festgestellt. Das ganze Thema wäre problematisch, wenn es "Strafen" wären - Denn wo eine Strafe verhängt wird, muss auch stets eine Schuld bestehen. Was kann der Verein dafür, wenn sich irgendein Typ ne Stange aus der Unterhose zieht und diese anzündet? Dies ist im Rahmen verhältnismäßiger Kontrollen doch bisweilen seitens der Vereine überhaupt nicht zu verhindern.
Um das System aber nicht in sich zusammenbrechen zu lassen, benennt der BGH diese Sanktionen nicht als Strafen, sondern eben als Präventionsmaßnahmen: Präventionsmaßnahmen an den Verein, welche diesen anhalten soll, entsprechende Kontrollen durchzuführen, um dieses Abbrennen etc. zu verhindern.
Wie paradox das ganze ist zeigt sich daran, dass man dem Verein keinen Schuldvorwurf machen kann, da er im Rahmen verhältnismäßiger Kontrollen dies bisweilen nicht verhindern kann, ihn aber gleichzeitig durch diese Präventionszahlungen anhält genau dies zu leisten, was ihm im Rahmen verhältnismäßiger Kontrollen nicht möglich ist