Vielleicht kann ja der ewige Student Fortunanovesia wenn er mal Zeit hat, das Kauderwelsch des Anwalts für uns übersetzen.
Naja, was ist da groß zu übersetzen? Der heilige Dietmar hat gegen die Beschuldigten BVB Fans einen Strafantrag zwecks Eröffnung der Strafverfolgung gestellt. Es gibt im StGB Antragsdelikte, die eben nur auf Strafantrag verfolgt werden (in der Regel "minderschwere" Delikte). Ein solches Antragsdelikt ist die Beleidigung nach § 185 StGB. Dazu hat der Freund einer Hupe einen nach § 194 StGB notwendigen Strafantrag gestellt. Team Blue hat Ermittlungen durchgeführt und die Staatsanwaltschaft später Anklage erhoben. Wenn ich mich nicht täusche wurden die betroffenen BVB-Fans vom Amtsgericht zunächst zu 70 Tagessätzen verurteilt. Dagegen sind sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen, so dass die Sache derzeit am LG HD anhängig gewesen war.
Nun hat unser Lieblingsmensch jedoch den Strafantrag gemäß 77d StGB zurückgezogen, wonach die Grundlage des gesamten Verfahrens entfallen ist. Das Fehlen des Strafantrags bei Antragsdelikten stellt ein rechtliches Verfahrenshindernis im Strafprozess dar. Infolgedessen hat das zuständige LG das Verfahren nun nach § 206 StPO eingestellt und die BVB-Fans gehen straffrei aus der Sache heraus. Besser noch: Der heilige Dietmar darf gemäß 470 StPO die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschuldigten tragen. Wird er aber mit Sicherheit irgendwie verkraften denke ich.
Alles in allem: Letztlich viel Luft um nichts. Wobei, nicht ganz:
ZitatDurch die Verhandlung vorm Amtsgericht Sinsheim wurde öffentlich bekannt, dass im Rhein-Neckar-Stadion nicht nur Videokameras, sondern auch Richtmikrofone am Gästebereich zum Einsatz kamen.