Alles anzeigenOb und unter welchen Umständen jemand, der als Beifahrer in einem Fahrzeug gesessen hat, darunter fallen kann, ist mir nicht wirklich klar.
ist möglich, wenn der Beifahrer derart auf den Fahrer einwirkt, dass es kausal für den Unfall wird.
Beispiel: Beifahrer verpasst dem Fahrer einen Schlag ins Gesicht, worauf dieser das Lenkrad rumreißt und in ein parkendes Auto kracht. Verzieht sich der Beifahrer anschließend, macht er sich ggf. wegen 142 StGB strafbar.
142 StGB ist übrigens rechtspolitisch sehr umstritten, da dieser den rechtsstaatlichen Grundsatz durchbricht, sich nicht selbst belasten zu müssen.
Klar kann ich mir Szenarien denken, in denen Beifahrende an der Unfallverursachung erheblich beteiligt sind. Mit "ist mir nicht wirklich klar" meine ich, dass ich es nicht scharf abgrenzen kann. Ich weiß z.B. nicht, ob es schon ausreichen kann, Fahrer*innen nicht an offensichtlichem Blödsinn zu hindern zu versuchen.