Das Projekt (ex-SSV Markranstädt)

  • Kann man ein denn Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit ruhend stellen?

    Ich kenne das nur aus bestimmten Anlässen und für eine bestimmte Zeit (Elternzeit, freiwillige soziale Dienste, Sabbatical), so dass schon nach Zeitablauf das Arbeitsverhältnis automatisch wieder voll "auflebt", also auch hinsichtlich der Arbeits- und Vergütungspflicht.

  • Kann man ein denn Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit ruhend stellen?

    Ich kenne das nur aus bestimmten Anlässen und für eine bestimmte Zeit (Elternzeit, freiwillige soziale Dienste, Sabbatical), so dass schon nach Zeitablauf das Arbeitsverhältnis automatisch wieder voll "auflebt", also auch hinsichtlich der Arbeits- und Vergütungspflicht.

    Da besteht aber ein Unterschied zwischen "normalen" Arbeitsverhältnissen und den Verträgen im Fußball.

    Man kann ja auch bei ganz normalen Verträgen zB nicht immer wieder befristet verlängern, sondern nur einmal aus bestimmten Gründen und nach Ablauf wird der Job dann unbefristet. Nur mal ein Beispiel.

    EINMAL FORTUNA - IMMER FORTUNA !!!!!!



    --,)s

  • Da besteht aber ein Unterschied zwischen "normalen" Arbeitsverhältnissen und den Verträgen im Fußball.

    Man kann ja auch bei ganz normalen Verträgen zB nicht immer wieder befristet verlängern, sondern nur einmal aus bestimmten Gründen und nach Ablauf wird der Job dann unbefristet. Nur mal ein Beispiel.

    Stimmt, bei Spielerverträgen gibt es da ein merkwürdiges Sonderarbeitsrecht. Ich glaube aber, dass im Verhältnis von Verein zu leitenden Angestellten eher das "normale" Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Anwendung findet.

  • Kann man ein denn Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit ruhend stellen?

    Ich kenne das nur aus bestimmten Anlässen und für eine bestimmte Zeit (Elternzeit, freiwillige soziale Dienste, Sabbatical), so dass schpn nach Zeitablauf das Arbeitsverhältnis automatisch wieder voll "auflebt", also auch hinsichtlich der Arbeits- und Vergütungspflicht.

    Das ist das schöne an der Privatautonomie: grundsätzlich kann man erstmal alles vereinbaren, solange es nicht verboten ist.


    Aber auch Eberl wird klargewesen sein, dass eine dauerhafte Ruhendstellung für ihn praktisch einem langfristigen Berufsverbot gleichkommt. 4 Jahre, damit wohl länger, als er mutmaßlich mit seinem Burnout oder was es war zu kämpfen haben wird. Scheint sich ja jetzt auch so herauszustellen. Da kann man von außen durchaus an eine Sittenwidrigkeit und damit Unwirksamkeit des Abänderungsvertrags denken.


    Gleichzeitig stehen da aber ebenso die schutzwürdigen Interessen von Borussia Mönchengladbach: Einerseits den begehrten sportlichen Leiter nicht durch die Hintertüre ablösefrei ziehen lassen zu müssen und andererseits auch ohne ihn sportlich planen zu können. Schließlich muss es ja auch ohne ihn weitergehen, ohne aber jederzeit damit rechnen zu müssen, dass er von heute auf morgen wieder anklopft und weitermachen will.


    Ich könnte mit vorstellen, dass man im Rahmen der Ruhendstellung des Vertrags gewisse Freigabeklauseln vereinbart hat. Beispielsweise eine Auflösung des Vertrags, sollte er nicht binnen ein oder zwei Jahren von beiden Seiten wieder aufgenommen werden. So blieben einerseits die Interessen von Gladbach gewahrt, aber ebenso wäre Eberl nicht für unangemessen lange Zeit aus dem Verkehr gezogen. Aber nochmal: das lässt sich von außen letztlich nicht beurteilen, was die Parteien da individuell ausgehandelt haben.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Naja, wenn ein Topmanager zur (direkten) Konkurrenz wechselt und noch aktuelle Internas weiß und verwenden kann, dann möchte man dies schon verhindern.

    Das würde ich mir schon gut bezahlen lassen.

    Ein Berufsverbot sehe ich darin nicht, eher Eigenschutz.

    Und die Vermutung der Nebenabreden teile ich auch, die werden ihn nicht sechs Jahre vom Markt drängen können und auch nicht wollen..

  • Kann man ein denn Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit ruhend stellen?

    Ich kenne das nur aus bestimmten Anlässen und für eine bestimmte Zeit (Elternzeit, freiwillige soziale Dienste, Sabbatical), so dass schon nach Zeitablauf das Arbeitsverhältnis automatisch wieder voll "auflebt", also auch hinsichtlich der Arbeits- und Vergütungspflicht.

    Da besteht aber ein Unterschied zwischen "normalen" Arbeitsverhältnissen und den Verträgen im Fußball.

    Man kann ja auch bei ganz normalen Verträgen zB nicht immer wieder befristet verlängern, sondern nur einmal aus bestimmten Gründen und nach Ablauf wird der Job dann unbefristet. Nur mal ein Beispiel.

    auch das stimmt nicht ohne weiteres. Liegt ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne sachlichen Grund (der Befristung) vor, so kann mit dem gleichen Arbeitnehmer nach § 14 II S. 2 TzBfG kein weiteres befristetrs Arbeitsverhältnis geschlossen werden.


    Bringt der Arbeitgeber jedoch einen Sachgrund nach § 14 I TzBfG vor, so ist auch ein erneutes befristetes Arbeitsverhältnis möglich. Die Grenze dazu ist rechtsmissbräuchliches Verhalten. Grundsätzlich ist es aber möglich, immer wieder nur befristete Arbeitsverträge abzuschließen, sofern ein entsprechender Grund vorliegt. Grüße gehen raus an all die wissenschaftlichen Mitarbeiter dieser Welt.


    Bei Fussballern ist es laut Bundesarbeitsgericht übrigrns der Sachgrund nach § 14 I Nr. 4 TzBfG (Die Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt die Befristung). Ansonsten gibt es übrigens kein "Sonderarbeitsrecht für Fussballer". Wäre dankbar, wenn mir das jemand mal zeigen könnte.

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  • Hat Eberl nicht schon vor seiner Erkrankung mit Rotzbrause gekuschelt? Wenn dem so war hat das ganze schon einen faden Beigeschmack. In Gladbach ist er ja eh verbrannt. Sollen den Brausekönig dann wenigstens schön schröpfen. Verein und Konstrukt gehen mir eh aAv.

    Keine Festung ist so stark, daß Geld sie nicht einnehmen kann.


    Marcus Tullius Cicero
    (106 - 43 v. Chr.), römischer Redner und Staatsmann

  • Ansonsten gibt es übrigens kein "Sonderarbeitsrecht für Fussballer". Wäre dankbar, wenn mir das jemand mal zeigen könnte.

    Stimmt schon, es gibt weder ein Sportgesetz, noch einen Tarifvertrag "Profifußball". Es gibt aber jede Menge Besonderheiten, die sich in das vorhandene Arbeitsrecht einfügen, aber eben nur als z.T. krasse Ausnahmen wegen der besonderen Eigenarten im Profisport.


    1. Die von dir genannte zulässige Befristung ist eine. Wirksamkeit mE völlig unklar bei Sportdirektoren mit einem 5-Jahres+-Vertrag...

    2. Du hast als Fußballer nur einen auf das Training beschränkten Beschäftigungsanspruch.

    3. Vorgaben an deine Lebensführung in der Freizeit zumindest während einer laufenden Saison - Alkohol, Rauchen - wären gegenüber normalen Arbeitnehmern sicher nicht möglich.

    4. Vorgaben zur Nichtausübung bestimmter gefährlicher Sportarten in deiner Freizeit/im Urlaub ebenso.

    5. Vorgaben an deine Ernährung, dito.

    6. Urlaub kannst du nur in der spielfreien Zeit nehmen.

    7. Im Krankeitsfall musst du dich nach den Vorgaben des Vereins untersuchen lassen.

    8. Durchgängige Erfassung von Gesundheitsdaten.

    9. Mitunter Vereinbarung von Nettogehältern.

    10. Kein Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit.

    11. Jugendschutz: Muss ein Jungendlicher um 20.00 Uhr den Platz verlassen?


    Vieles ist ungeklärt, auch weil arbeitsrechtliche Probleme in aller Regel nicht vor Gericht ausgefochten werden. Das "System Profifußball" verzeiht gerichtliche Auseinandersetzungen nicht. Jeder, der es versucht hat (Bosman, Pflipsen, Müller), hat keinen Fuß mehr fassen können. Krass vor allem der Weg von Bosman vom RFC Lüttich in die Arbeitslosigkeit in die Armut...


    Mir ist im Übrigen noch ein Fall eingefallen, bei dem ein Vertrag mit einem Fußballer ruht: Wenn er "verliehen" wird, ruht für die Dauer der Leihe sein Arbeitsvertrag mit dem abgehenden Verein, denke ich.

  • Für mein Verständnis bräuchte bzw. dürfte der verleihende Verein - bei ruhendem Arbeitsvertrag - dann auch nicht, sei es auch nur anteilig, irgendwelche Gehälter fortzahlen.

    Ein Mann riskiert nicht für einen jämmerlichen Sold sein Leben. Man muss seine Seele ansprechen, um ihn zu elektrisieren!

    - Napoleon Bonaparte -

  • Angesichts der Probleme beim öffentlichen Rundfunk hat Böhmermann zum Start der neuen Staffel vom ZDF Magazin Royal eine Transparenzoffensive gestartet und dabei im Massagesessel sitzend und Beluga-Kaviar verzehrend zum Teil die Identität der über 45 Millionen Geldgeber der Sendung enthüllt.


    Dabei hat er einräumen müssen, dass es darunter wohl auch zahlreiche Mitglieder aus der kriminellen Vereinigung RB Leipzig gibt...


    Und das nochmal betont - also wenn das ein Hint auf ne kommende Sendung war...

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."