Nur die vier genannten Klubs haben ihre Fussball-Lizenzspielerabteilung noch nicht in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert. Genauso wie auch wir.
Die Lizenzspielerabteilung der Bayern ist bspw. in die FC Bayern München AG ausgegliedert worden, die zu etwas mehr als 70% der FC Bayern München e.V. hält. Und so machen das viele Klubs, die immer noch die Mehrheit an der aus dem e.V. ausgegliederten Lizenzabteilung halten. Daher ja auch der Begriff "50+1" - also die Mehrheit.
Bei den anderen drei genannten ist es wiederum so, dass die (stimmberechtigte) Mehrheit der Anteile nicht beim Stammverein liegt. Das wiederum wäre grundsätzlich ein Verstoß gegen die 50+1-Regel, wird aber durch von der DFL genehmigte Ausnahmen geheilt.