Fußballerische "Begleiterscheinungen"

  • Die Richterin wertet die Tat als Augenblickversagen.

    Ja da wird der wohl durchs Stadion geschleudert sein, und fasst in seine Jackentasche, ja was habe ich den da? Eine Stange Dynamit aus Polen. Na sowas, da zünde ich die gleich mal an und werfe die übern Zaun. Wird schon keiner blöd rumstehen, ist ja gar nix los hier.

    Genau solche Urteile führen dazu das viele den Staat und Justiz nicht mehr ernst nehmen.

    Wenn man in Bergeborbeck in einen Zug steigen konnte nach einem Spiel als Fortune war das gefühlt wie eine Rettung vor dem sicheren Untergang

    AlexR

    Rot Weiss Essen, kann man ficken aber nicht vergessen.

  • Ich kann es verstehen. Weil es in der Justiz unter Richtern und Richterinnen genau so viel Schwachköpfe und Idioten gibt wie bei der sonstigen Bevölkerung. Ich wünsche der Richterin einen gezündeten Polenkracher vor ihrem Hintern, evtl. wacht sie dann auf.

  • Ich frage mich wozu es in diesem Land Gesetze, Prozesse und Richter gibt, wenn man doch nach Sicht eines einfachen Zeitungsartikels zu besseren und gerechteren Urteilen kommt. Den Prozess hab ich zwar nicht verfolgt, aber das Urteil gefällt mir nicht, und der Richter hat folgerichtig keine Ahnung und ist ein Schwachkopf. Selbst wenn ich das so denken würde, wäre es mir zu peinlich das so öffentlich von mir zu geben.

  • Ich frage mich wozu es in diesem Land Gesetze, Prozesse und Richter gibt, wenn man doch nach Sicht eines einfachen Zeitungsartikels zu besseren und gerechteren Urteilen kommt. Den Prozess hab ich zwar nicht verfolgt, aber das Urteil gefällt mir nicht, und der Richter hat folgerichtig keine Ahnung und ist ein Schwachkopf. Selbst wenn ich das so denken würde, wäre es mir zu peinlich das so öffentlich von mir zu geben.

    Ich glaube, das der Ball jetzt am Fuß des Statsanwaltes ist, der diesen in der nächsten Instanz immer noch im Tor versenken kann.

    "Wenn man sich immer an die vorgegebenen und die unausgesprochenen Forenregeln hält,

    dann ist ein Verbleib in diesem Forum auch kein Problem."

    Ich bin dafür, dagegen sein zu können!!!

  • Die Richterin wertet die Tat als Augenblickversagen.

    Ja da wird der wohl durchs Stadion geschleudert sein, und fasst in seine Jackentasche, ja was habe ich den da? Eine Stange Dynamit aus Polen. Na sowas, da zünde ich die gleich mal an und werfe die übern Zaun. Wird schon keiner blöd rumstehen, ist ja gar nix los hier.

    Genau solche Urteile führen dazu das viele den Staat und Justiz nicht mehr ernst nehmen.

    Wer aufgrund eines Urteils die Justiz nicht mehr ernst nimmt, soll nicht erwarten, dass ich ihn noch ernstnehme.

    Richtig finde ich das Urteil allerdings von weitem und ohne Detailkenntnis auch nicht. Dein Argument, dass gewisse Vorbereitungshandlungen notwendig waren und gegen Augenblicksversagen sprechen, finde ich sehr plausibel.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Das Spiel vom HSV bei Hannover am heutigen Abend wollen wohl an die 20000 Hamburger Live sehen. Und obwohl die Probleme insbesondere bei der Abreise bekannt sind reagiert die Bahn nicht darauf und bietet Entlastung Züge für die Rückfahrt an, es fahren nach dem Spiel nur noch 2 Regionalzüge nach Hamburg.
    Da wird dann wieder so richtig Frust aufgebaut.

  • Das Spiel vom HSV bei Hannover am heutigen Abend wollen wohl an die 20000 Hamburger Live sehen. Und obwohl die Probleme insbesondere bei der Abreise bekannt sind reagiert die Bahn nicht darauf und bietet Entlastung Züge für die Rückfahrt an, es fahren nach dem Spiel nur noch 2 Regionalzüge nach Hamburg.
    Da wird dann wieder so richtig Frust aufgebaut.

    Die Bahn? Ist wohl eher der Metronom.

    Hab nen Bekannten, der dort arbeitet. Die schwimmen hochgradig, was das Personal angeht. Keine Lokführer, zu wenig Zugpersonal. Wird lustig heute

  • Ich wusste doch, dass sich das ganze diskutieren rund um Pyro, Strafen etc. Irgendwann mal auszahlt.


    Heute Klausur im Zivilrecht im Verbesserungsversuch zum Staatsexamen: Regresshaftung eines Fussballfans gegenüber einem Fussballverein für die Verbandsstrafe infolge eines Böllerwurfs. Hat der Verein einen Anspruch auf Zahlung der Schadenssumme in Höhe der Verbandsstrafe gegenüber dem Zuschauer?

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Ich wusste doch, dass sich das ganze diskutieren rund um Pyro, Strafen etc. Irgendwann mal auszahlt.


    Heute Klausur im Zivilrecht im Verbesserungsversuch zum Staatsexamen: Regresshaftung eines Fussballvereins gegenüber einem Fan für die Verbandsstrafe infolge eines Böllerwurfs. Hat der Verein einen Anspruch auf Zahlung der Schadenssumme in Höhe der Verbandstrafe gegenüber dem Zuschauer?

    Alles Gute dafür. Jura ist wirklich hart!

    Geburtsort: Düsseldorf Exil: Rheinberg, in der Nähe der gemeinen Streifen-Esel.:asskick:

    FOR - TU - NA !!!! --,)s

    Keep football out of politics

    but never keep politics out of football.





  • Ich wusste doch, dass sich das ganze diskutieren rund um Pyro, Strafen etc. Irgendwann mal auszahlt.


    Heute Klausur im Zivilrecht im Verbesserungsversuch zum Staatsexamen: Regresshaftung eines Fussballvereins gegenüber einem Fan für die Verbandsstrafe infolge eines Böllerwurfs. Hat der Verein einen Anspruch auf Zahlung der Schadenssumme in Höhe der Verbandstrafe gegenüber dem Zuschauer?


    Antwort C: Pyrotechnik ist kein Verbrechen




    --;)ir

    Man könnte meinen, ich wüsste was ich tue, doch ich weiß es nicht, zumindest wüsste ich nicht, dass ich es wüsste - ach was weiß denn ich.

  • Büro, es heisst Bürotechnik

  • Ich wusste doch, dass sich das ganze diskutieren rund um Pyro, Strafen etc. Irgendwann mal auszahlt.


    Heute Klausur im Zivilrecht im Verbesserungsversuch zum Staatsexamen: Regresshaftung eines Fussballfans gegenüber einem Fussballverein für die Verbandsstrafe infolge eines Böllerwurfs. Hat der Verein einen Anspruch auf Zahlung der Schadenssumme in Höhe der Verbandsstrafe gegenüber dem Zuschauer?

    Und wie wäre die richtige Antwort ? Ich sage Nein ! Meine Begründung: Die Verbandsstrafe wird nicht dafür ausgesprochen das der Zuschauer den Böller geworfen hat, sondern der Verein sein Sicherheitskonzept nicht erfüllt hat . Gleichwohl würde in diesem Fall der DFB begutachten in welcher menge die Verfehlungen im Stadion auftauchen und entsprechend die Strafhöhe aus sprechen ! Ebenso bleibt dem Verein aber die möglichkeit über eine Zivilklage Schadensersatz zu fordern z.b in Höhe der Kosten zur Identitätsklärung oder bei körperlichenschäden z.b Notarzt ,Krankenwagen usw. weil das Kosten sind die der Verein tragen müßte . Und der Staatsanwalt will vieleicht auch noch was sagen zum Böllerwerfer :)

  • Ich wusste doch, dass sich das ganze diskutieren rund um Pyro, Strafen etc. Irgendwann mal auszahlt.


    Heute Klausur im Zivilrecht im Verbesserungsversuch zum Staatsexamen: Regresshaftung eines Fussballfans gegenüber einem Fussballverein für die Verbandsstrafe infolge eines Böllerwurfs. Hat der Verein einen Anspruch auf Zahlung der Schadenssumme in Höhe der Verbandsstrafe gegenüber dem Zuschauer?

    Und wie wäre die richtige Antwort ? Ich sage Nein ! Meine Begründung: Die Verbandsstrafe wird nicht dafür ausgesprochen das der Zuschauer den Böller geworfen hat, sondern der Verein sein Sicherheitskonzept nicht erfüllt hat . Gleichwohl würde in diesem Fall der DFB begutachten in welcher menge die Verfehlungen im Stadion auftauchen und entsprechend die Strafhöhe aus sprechen ! Ebenso bleibt dem Verein aber die möglichkeit über eine Zivilklage Schadensersatz zu fordern z.b in Höhe der Kosten zur Identitätsklärung oder bei körperlichenschäden z.b Notarzt ,Krankenwagen usw. weil das Kosten sind die der Verein tragen müßte . Und der Staatsanwalt will vieleicht auch noch was sagen zum Böllerwerfer :)

    Würde ich im Wesentlichen auch so sehen. Aus der Verbandsstrafe allein erfolgt sicherlich kein Regressanspruch. Das müsste der Verein vor dem Landgericht einklagen., wobei 100% Schadenersatz auch kein Selbstläufer wäre.

  • Grundlage der Klausur war diese Entscheidung über die Berechnung des Umfang des Anspruchs.


    PM des BGH


    Und ob Störer überhaupt in Regress genommen werden können, entschied der BGH in diesem Zusammenhang bereits 2016.


    In meiner Klausur war beides fraglich, es ging also um beide Urteile. Besteht ein Anspruch und wenn ja in welcher Höhe.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • OT, muss aber trotzdem fragen: Klausur (ü)be(r)standen? ;-)

    Überstanden ja. Morgen gehts weiter mit der nächsten. Ist ein gutes Gefühl, wenn man bereits bestanden hat und man sich letztlich nur verbessern kann. Aber binnen 9 Tagen 6 Klausuren á 5 Stunden. Das ist schon nicht ohne. Aber die Zeit rennt. Hab es selten erlebt, dass 5 Stunden so schnell vergangen sind wie heute. Ergebnisse gibt es aber erst Ende Januar. Aber ich kannte die Entscheidung, Fortuna und dem Forum sei Dank und hab das Urteil soweit ich gesehen habe ganz gut getroffen habe daher ein gutes Gefühl.


    Ging übrigens um den Verein F aus D. :pyro:

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."