Wenn ich schon meine, Einspruch einlegen zu müssen, sollte der nicht mit Bekanntwerden der Aufstellung erfolgen? Wenn ich mich benachteiligt fühle, dann bereits zu diesem Zeitpunkt und nicht erst, nachdem ich das Spiel verloren habe.
Ein Einspruch gegen die Spielwertung macht doch nur Sinn, wenn ich verloren habe.