Die DFL muss ja in einer weiteren Abstimmung auch noch ihre Satzung ändern, damit ein Investor einsteigen kann. Auch dafür benötigt sie eine Zweidrittelmehrheit. Den ablehnenden Vereinen verbleibt also durchaus auch noch ein Hebel, falls die DFL Führung das jetzt einfach durchboxen will. Die DFL sieht die Vereine zwar satzungsgemäß in der Pflicht, der Satzungsänderung zuzustimmen. Ein renommierter Vereinsrechtler sieht das aber anders:
Vereinsrechtsexperte: Verpflichtung hat juristisch keine Wirkung
Prof. Lars Leuschner, Vereinsrechtsexperte an der Universität Osnabrück, sieht in der Formulierung des Antrags eher ein "Gentlemen's Agreement", an der Umsetzung des Investoreneinstiegs mitzuwirken. "Insbesondere folgt aus dem Beschluss ganz sicher keine durchsetzbare Verpflichtung der Klubs, zukünftig einer Satzungsänderung zuzustimmen", sagte der Jurist im Gespräch mit der Sportschau. Auch die Verpflichtung zur Umsetzung von Verträgen bedeute "keine Verpflichtung zur Änderung der Satzung".